Corona Schutzverordnung in Hessen 3G und PCR-Test
Seit dem 11.11.2021 und der geänderten Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV (Coronavirus-Schutzverordnung vom 11.11.2021 dürfen in Hessen nur Personen nach der 3G-Regel in die Hallen. Als Tests sind nur PCR-Tests erlaubt deren Ergebnis nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Von der Regel ausgenommen sind Kinder und Jugendliche sofern sie regelmäßig in den Schulen getestet werden. Wir […]